Hundehaftpflichtversicherung
Was gibt es Schöneres als mit der einer Fellnase gemeinsam die Welt zu erkunden. Doch selbst der gutmütigste Hund kann in einer unbeobachteten Minute einer anderen Person direkt oder indirekt Schaden zufügen. In diesem Fall ist der Hundehalter laut Gesetz in der vollständigen Haftung.
Um einer finanziellen Notlage vorzubeugen, verpflichtet der Gesetzgeber jeden Hundehalter zu einer Hundehaftpflichtversicherung, die die finanziellen Leistungen im Schadensfall übernimmt. Diese muss spätestens dann abgeschlossen werden, wenn der Hund drei Monate alt ist. Dabei muss die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens eine Million Euro betragen, für Vermögensschäden 50.000 Euro.
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Hundehaftpflichtversicherung: gut zu wissen
Achten Sie bei Abschluss Ihrer Hundehaftpflichtversicherung darauf, dass die Versicherung möglichst viele Bereiche abdeckt, bei denen Sie ein Risiko sehen. Wohnen Sie mit Ihrem Hund in Miete, sollten Mietschäden in Ihrer Versicherung eingeschlossen sein. Das kann z.B. Elektronik und Tapeten in Mietgebäuden umfassen.
Um Ihnen im Bedarfsfall Ärger zu ersparen, sollte Ihre Hundeversicherung möglichst tolerante Bedingungen haben, um einen Schaden durch Ihren Hund anzuerkennen. Dies bedeutet z.B., dass Ihr Versicherer auch dann im Schadensfall aufkommt, wenn Ihr Hund ohne Leine geführt wird oder Ihr Nachbar mit Ihrem Hund spazieren geht.
Unabhängige Beratung zu Ihrem Versicherungsschutz
Sie sind sich unsicher, worauf Sie bei Versicherungsabschluss achten sollten und welche Versicherung Sie wirklich benötigen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Erhalten Sie bei einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch eine professionelle Beratung zu Ihrer individuellen Situation – erst danach und entscheiden Sie, ob Sie weiterhin mit uns zusammenarbeiten möchten.
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